Häufige Fragen und Antworten

Wer übernimmt die Kosten für eine Behandlung?

Generell gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine kieferorthopädische Behandlung ab einem gewissen Schweregrad von Zahn- oder Kieferfehlstellung bis zum 18. Lebensjahr. Diese Schweregrade sind exakt in mm-Angaben in der sogenannten KIG-Tabelle festgelegt. Herbei übernimmt die Krankenkasse zuerst 80 % der Behandlungskosten, ab dem zweiten Kind 90 %. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie den Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % zurückerstattet.

Eine von der GKV genehmigte Behandlung sichert eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Wir erklären Ihnen gerne, welche zusätzlichen Materialien bzw. modernen Behandlungs­alternativen wir Ihnen anbieten können um die Behandlungen für Ihr Kind ästhetischer, schonender und angenehmer zu gestalten!
Wird die Behandlung von der GKV nicht genehmigt, da kein ausreichender Schweregrad vorliegt, ist die Behandlung eine reine Privatleistung und muss vom Patienten bzw. den Eltern selbst bezahlt werden.

Über dem 18. Lebensjahr wird eine kieferortho­pädische Behandlung von der GKV nur übernommen, wenn eine ausgeprägte Kieferfehl­stellung vorliegt, die zusätzlich mit einer Operation der Kiefer behandelt werden muss.

Die privaten Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine kieferortho­pädischen Behandlung. Abhängig ist das jedoch von dem von Ihnen gewählten Tarif. Die Beihilfe orientiert sich an den Grundsätzen der GKV. Vor dem Behandlungs­beginn erhalten Sie von uns einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bitte bei Ihrer Versicherung ein, um zu erfahren, welche Leistungen Ihre Versicherung genau übernimmt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse.

Warum lassen sich Zähne bewegen?

Die Kieferknochen und damit auch die Zähne reagieren ein Leben auf Druck und Zugwirkung. Ein langanhaltender Druck auf die Zähne durch eine Klammer bewirkt somit auch im Erwachsenenalter noch eine Veränderung der Zahnstellung.

In welchem Alter sollte mit einer kieferorthopädischen Behandlung angefangen werden?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann in jedem Alter erfolgen.

Normalerweise werden Kinder allerdings frühestens mit 4 Jahren kieferorthopädisch behandelt, wenn eine bestehende Zahn- oder Kieferfehlstellung das Wachstum negativ beeinflussen könnte. Zu diesen Fehlstellungen gehören zum Beispiel der sogenannte Kreuzbiss, der offene Biss und eine stark vergrößerten Front­zahnstufe.
Eine volle Behandlung erfolgt meist erst später im Alter von ca. 12 Jahren. Das pubertäre Wachstum wird dann angekurbelt oder gebremst und die bleibenden Zähne in die korrekte Position gebracht.

Auch Fehlfunktionen wie falsches Schlucken, Lispeln, Lippeneinlagerung, Daumenlutschen, Fingernägel­kauen, Mundatmung etc. beeinflussen das kindliche Wachstum negativ und können zu Zahn- und Kieferfehl­stellungen führen. Je eher diese Fehlfunktionen abgewöhnt werden, desto stabiler ist das Langzeitergebnis.
Einzelzahn­fehl­stellungen können bis ins hohe Alter erfolgreich behandelt werden. Die Behandlung dauert dann lediglich etwas länger und sollte ein Leben lang mit einem Retainer stabilisiert werden.

In Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt oder Kieferchirurgen können kieferorthopädisch auch bessere Voraus­setzungen für ein Implantat oder einen geplanten Zahnersatz geschaffen werden (z.B. Lückenöffnung).

Wann und wie lange müssen lose Klammern getragen werden?

In der Regel sollten sie ungefähr 16 Stunden lang getragen werden. Am besten nachts und zusätzlich noch 6 Stunden am Tag. Je mehr eine Klammer getragen wird, desto größer ist die Wirkung und umso schneller erzielt man das gewünschte Ergebnis.

Ist die Entfernung bleibender Zähne notwendig?

In bestimmen Ausnahmefällen kann die Extraktion eines oder mehrerer bleibender Zähne notwendig werden, damit ausreichend Platz für die verbleibenden Zähne entsteht. Wir versuchen aber mit modernen Behandlungsmethoden soweit wie möglich Extraktionen zu vermeiden.

Was tun bei frühzeitigem Milchzahnverlust?

Die Milchzähne im Seitenzahnbereich spielen als Platzhalter für die bleibenden Zähne eine bedeutendere Rolle. Daher sollte ein sogenannter Lückenhalter getragen werden, wenn ein Milchbackenzahn viel zu früh ausgefallen ist.

Bleibt das Behandlungsergebnis stabil?

Zähne haben lebenslang die Tendenz zu wandern. Deshalb empfehlen wir die Stabilisierung des Behandlungsergebnisses nach der aktiven Behandlung mit einem von innen geklebten Klebedraht (Retainer).

Was ist der Unterschied zwischen Kieferorthopäde und Master of Science für Kieferorthopädie?

Nicht jeder Zahnarzt, der kieferorthopädische Behandlungen anbietet, ist auch Kieferorthopäde. Diesen Titel darf nur tragen, wer eine mindestens drei jährige, ganztägige Weiterbildung und Prüfung im Fachgebiet Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Diese Spezialausbildung muss in einer kieferorthopädischen Fachpraxis und in einer Universitätsklinik mit kieferorthopädischer Abteilung erfolgen.

Im Gegensatz dazu kann jeder Zahnarzt neben seiner allgemeinzahnärztlichen Tätigkeit an einem Masterstudiengang für Kieferorthopädie teilnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Ausbildungsprogramm, das von einer Fernuniversität angeboten wird. Dabei wird das kieferorthopädische Wissen verteilt auf 6 Semester an 45 Tage Im Unterschied zur Weiterbildung zum Fachzahnarzt ist dieser Abschluss eine Zusatzqualifikation, die nebenberuflich erworben werden kann und keine hauptberufliche und in Vollzeit ausgeübte kieferorthopädische Tätigkeit voraussetzt. Auch ein Klinkjahr an einer Universitätsklinik ist hier nicht erforderlich.

Für den beliebten Zusatz auf dem Praxisschild Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie ist keine Ausbildung mit abschließender Prüfung notwendig. Fragen Sie vor Behandlungsbeginn Ihren Arzt!